News Digital-Gesetz (DigiG) flexibilisiert Durchführung von Videosprechstunden

Sonstige

Vertragsärzte müssen Video­sprechstunden nicht mehr zwingend von ihrer Praxis aus durchführen, sondern können dafür auch andere Orte nutzen.

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Mit dem Digital-Gesetz (DigiG) wurde die Durchführung von Videosprechstunden weiter flexibilisiert, wie einem aktuellen Beitrag der "Neuen Zeitschrift für Sozialrecht"  zur Neuregelung (§ 24 Abs. 8 Ärzte-ZV) zu lesen ist.

Take-home-messages:

  • Vertragsärzte müssen Video­sprechstunden nicht mehr zwingend von ihrem Praxis- bzw Vertragsarztsitz aus durchführen, sondern können dafür auch andere Orte nutzen, z. B, Zweigpraxen, ausgelagerte Praxisräume oder "Homeoffice".
     
  • Die Erbringung von Videosprechstunden an einem anderen Ort ist auf die Zeiträume außerhalb der Mindestsprechstundenzeiten und offenen Sprechstundenzeiten begrenzt.


Quelle: Dr. Julian Braun, Vorstand und Justiziar im Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e. V. via LinkedIn

ssey/BVDD