News Ärzteblatt zu Auswirkungen der EU-KI-Verordnung auf die ärztliche Haftung

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Artikel im Deutschen Ärzteblatt erörtert neue medizinische und rechtliche Risiken.

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"Solange KI nicht dem Facharztstandard entspricht, stellt deren Einsatz eine Neulandmethode dar."

Seit sechs Monaten ist die Europäische Verordnung über Künstliche Intelligenz in Kraft, die insbesondere für Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika umfassende Anforderungen vorgibt. Haftungsrechtliche Anspruchsgrundlagen selbst enthält sie jedoch nicht – diese existieren unabhängig davon weiterhin. Das Deutsche Ärzteblatt erörtert aktuell in einem Artikel, was in diesem Zusammenhang für Mediziner:innen wichtig werden könnte.

Kurz zusammengefasst: der Einsatz von KI birgt neue medizinische und damit rechtliche Risiken. So kann beispielsweise die Behandlungsseite bei einer Fehlinterpretation KI-generierter Ergebnisse für Diagnosefehler haftbar gemacht werden. Ebenso ist eine Haftung denkbar, wenn Schäden durch die Missachtung der dem KI-System beiliegenden Gebrauchsanweisung entstehen. 

Ebenso haften Ärztinnen und Ärzte für Pflichtverletzungen, insbesondere wenn der fachliche Standard unterschritten wird. Die vertraglichen Beziehungen zwischen Patient;innen und Behandler:innen sind komplex: solange KI-Systeme nicht dem geltenden Facharztstandard entsprechen, gelten sie als Neulandmethode. Für solche Methoden bestehen erhöhte Anforderungen an die Einwilligung nach Aufklärung („informed consent“). 

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ssey/bvdd